Die Interessen der Wehren standen im Vordergrund bei der ersten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2022 Foto: sh
LANDKREIS sh ∙ Die erste öffentliche Sitzung 2022 des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten hatte es in sich. Neben der Begrüßung der neuen Ausschussmitglieder und einer Erläuterung der Funktion des Ordnungsamtes standen vor allem die Feuerwehren des Landkreises im Mittelpunkt. So sollten die Richtlinien des Landkreises Cuxhaven über die Verwendung und Verteilung von Zuweisungen zur Förderung des kommunalen Brandschutzes, die sogenannte Förderrichtlinie Brandschutz, mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 beschlossen werden. Die Förderrichtlinie regelt in Form von quartalsweisen Zuweisungen die jährlichen Mittel vom Land Niedersachsen für die Brandverhütungsschau und des abwehrenden Brandschutzes.
Ebenfalls die Feuerwehren des Landkreises betraf die Änderung des zeitlichen Ablaufes der Richtlinie zur Förderung von Einstellboxen in Feuerwehrhäusern. Sie bedurfte der Verlängerung des Geltungszeitraumes. Deshalb musste der Text der Richtlinie wie folgt geändert werden: „Diese Richtlinie ist gültig bis zum 31. Dezember 2023.“ Es wurden bisher insgesamt 20 Einstellboxen in Feuerwehrhäusern und in den Gebäuden des DRK gefördert. Derzeit stehen weitere acht Bewilligungen zur Förderung von Einstellboxen zur Auszahlung an.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Einsatzfahrzeugen der Kreisfeuerwehrbereitschaft und des Katastrophenschutzes beim Landkreis Cuxhaven wurde deren Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Da bereits Bewilligungen für die Beschaffung von vier Gerätewagen Sanität, zwei für den DRK Kreisverband Wesermünde und zwei für den DRK Kreisverband Land Hadeln, zur Erfüllung des niedersächsischen Sollstärkeerlasses von 2017 für den Katastrophenschutz ausgesprochen wurden, war eine Verlängerung der Geltungsdauer erforderlich.
Kritisch diskutiert wurde der Vorschlag vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), der im Namen seiner Mitglieder eine Erhöhung der Beförderungsentgelte angeregt. Den Mitgliedern des Ausschusses fehlte beim Vorschlag des GVN unter anderem die gesonderte Beachtung von Beförderungskunden mit Behinderung. Man wolle deshalb, so der einmütige Tenor, den Vorschlag des GVN erneut prüfen und diskutieren.