Die Lebenshilfe sieht die Arbeit in ihren Werkstätten und im CAP-Markt bedroht    Foto: WWL

CUXHAVEN re ∙ In einem Offenen Brief an Sozialministerin Daniela Behrens sowie an die örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten hat die Lebenshilfe Cuxhaven, deutliche Kritik an den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geübt, die für Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht zumutbar seien.

Die Änderungen des am 16. September auf Bundesebene beschlossenen und zum 1. Oktober wirksamen Infektionsschutzgesetzes und die verbundenen Auswirkungen auf Einrichtungen und Diens­te der Werkhof & Wohnstätten Lebenshilfe Cuxhaven sind nach Auffassung von Werner Ludwigs-Dalkner, Geschäftsführer der Werkhof & Wohnstätten Lebenshilfe (WWL) und Christion Kröger, Vorsitzender des Werkstattrates der WWL, in vielen Bereichen nicht zumutbar und in der aktuellen Lage völlig unverhältnismäßig.

„Gefährdungsbeurteilungen und hierauf basierende Hygienekonzepte mit zielgerichteten Maßnahmen zum Infektionsschutz, die im Rahmen des Corona bedingten Arbeitsschutzes in Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit auch in den Werkstätten der Lebenshilfe Cuxhaven vollständig gelten und umgesetzt werden müssen, haben sich in über zwei Jahren bewährt und gewährleisten einen mehr als ausreichenden Schutz. Denn Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, gehören nicht grundsätzlich zum vulnerablen Personenkreis“, so Ludwigs-Dalkner.

Trotzdem unterliegen Werkstätten ab dem 1. Oktober – im Gegensatz zum allgemeinen Arbeitsmarkt – wesentlich strengeren Anforderungen und Belastungen. „Diese Tatsache ist diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderung“ so Kröger, und wird durch Selbstvertreter, wie die LAG Werkstatträte Niedersachsen, die sich mit einer Stellungnahme an Sozialministerin Behrens gewendet hat, heftig kritisiert.

Die Verschärfung der Maskenpflicht führt dazu, dass alle Mitarbeitende mit und ohne Behinderung in Werkstätten dauerhaft an ihren Arbeitsplätzen eine FFP2-Maske tragen müssen. Gemäß den neuen Regelungen sei es nicht mehr möglich, trotz bewährter Maßnahmen der Hygienekonzepte, die Masken mit dem Einhalten der üblichen Abstandsregelungen abzusetzen. Die neuen Maßnahmen seien strenger als alle bisherigen Regelungen seit Beginn der Pandemie. Das seit völlig unverhältnismäßig. Bei den Regelungen zur Testpflicht gelte das Gleiche wie bei der Maskenpflicht: So erleiden Arbeitsangebote der WWL wie etwa im KuBi Kulturbistro, im CAP-Lebensmittelmarkt und anderen Arbeitsbereichen mit Kundenverkehr durch die Testpflicht insbesondere der Besucher (damit der Kunden) einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenzbetrieben, die diesen Pflichten nicht unterliegen. Damit drohe diesen Angeboten die Schließung, da sie nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben seien.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum 31. Dezember 2022 zwar voraussichtlich aus. Trotzdem werde sie für den Zeitraum ab dem 1. Oktober sogar noch verschärft – auch diese Tatsache führe zu völlig unnötigen administrativen Aufwänden bei der WWL aber auch beim Gesundheitsamt des Landkreises.

„Es ist traurig, dass in Politik und Verwaltung nach fast drei Jahren Pandemie noch immer ein völlig undifferenziertes und damit falsches Bild der zunehmend inklusiver ausgerichteten Angebote zur Förderung und Assistenz von Menschen mit Behinderung jeden Alters vorherrscht und bei der Festlegung von Maßnahmen mit den Rahmenbedingungen von Altenhilfeeinrichtungen und Krankenhäusern gleichgesetzt wird“, stellen Ludwigs-Dalkner und Kröger gemeinsam fest.
Die Werkhof & Wohnstätten Lebenshilfe Cuxhaven fordere daher gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit I Bildung I Teilhabe I und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatt­räte Niedersachsen eine sofortige Anpassung der gesetzlichen Regelungen vor allem im Sinne der Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, die in einer Werkstatt arbeiten und so wie alle anderen Arbeitnehmer des allgemeinen Arbeitsmarktes hier einen wichtigen Beitrag leisten.