Thorsten Stoltz, Leiter des Jobcenters Cuxhaven, Fachgebietsleiterin Thurid Beran und Erster Kreisrat Friedhelm Ottens (v.l.) informierten über Bürgergeld und Wohngeld   Foto: tw

LANDKREIS tw ∙ Es kommt immer häufiger vor, das Menschen gerade im Angesicht hoher Inflation und steigender Energiepreise finanzielle Unterstützung brauchen. Mit dem Bürgergeld, dass zum 1. Januar das Arbeitslosengeld II ablöste, und der Wohngeldreform, durch die mehr Menschen vom Wohngeld profitieren, sei eine Sozialreform geglückt, die nicht so häufig vorkommt, so Erster Kreisrat Friedhelm Ottens.

Doch wann lohnt sich ein Antrag, wo stelle ich ihn und wo gibt es Hilfe? Antworten hierauf gaben in einem Pressegespräch neben Friedhelm Ottens auch Fachgebietsleiterin Thurid Beran und Thorsten Stoltz, Leiter des Jobcenters Cuxhaven.

Einfach ist es für die Menschen die bereit Arbeitslosengeld II bzw. Wohngeld beziehen. Ihre Leistungen werden automatisch umgestellt und angepasst.

Wohngeld- und Bürgergeld­rechner für einen ersten Überblick

Für Menschen, die das erste Mal eine Leistung beantragen, empfehlen Beran und Stoltz die entsprechenden Rechner auf den jeweiligen Internetseiten zu nutzen. So erhalte man nicht nur einen ersten Überblick, ob und in welcher Höhe man Anspruch auf eine Leistung hat, sondern auch welche finanziell die bessere Leistung ist. Denn es bestehe nur Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld.

Der aktuelle Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven www.landkreis-cuxhaven.de unter dem Themenbereich „Soziales-finanzielle Hilfen“ verlinkt. Der Wohngeldrechner bietet eine überschlägige Selbsteinschätzung, ob ein Wohngeldanspruch in Betracht kommt.

Auf der Homepage des Jobcenters Cuxhaven unter www.jobcenter-cuxhaven.de ist ein Bürgergeldrechner verlinkt, der ebenfalls eine grobe Überschlagsrechnung ermöglicht. Auf beiden Seiten finden sich auch weitergehende Informationen, Ansprechpartner und Kontaktdaten.

„Scheuen sie sich nicht nachzufragen“, betonte Ottens. Dies könne auch einfach per E-Mail oder telefonisch geschehen. Denn die Rechner könnten nicht auf Einzelheiten und persönlichen Situationen eingehen. Fragen zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt können Bürger per E-Mail an die Adresse grundsicherung@landkreis-cuxhaven.de richten. Die Wohngeldstelle des Landkreises Cuxhaven ist per E-Mail unter wohngeld@landkreis-cuxhaven.de erreichbar.

Antragsunterlagen müssten aber im Original bei den Gemeinden abgegeben werden, betont Beran. Die Bearbeitungszeit könne sich über mehrere Wochen hinziehen. Da mit einer Verdreifachung der Anträge gerechnet wird, könne es sogar noch länger dauern. Das Wohngeld werde jedoch rückwirkend ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Um die Frist zum 31. Januar einzuhalten könne dieser auch erst einmal formlos eingereicht werden.

Schnell und unkompliziert

Termine für telefonische Beratungen durch das Jobcenter Cuxhaven zum Thema Bürgergeld können schnell und unkompliziert ebenfalls über www.jobcenter-cuxahven.de online vereinbart werden. Auch für eine schnelle Antragstellung auf Bürgergeld und vor allem sichere Übermittlung von Antragsunterlagen empfiehlt das Jobcenter die Nutzung von „Jobcenter digital“, bei der Anliegen und Anträge online gestellt werden können. Auch hierzu finden sich auf der Homepage die nötigen Unterlagen, Erklärungen und Hinweise.

Zum Schluss hatte Thorsten Stolz noch einen Wunsch: „Die Instrumente die wir haben sind gut, aber ich wünschte mir mehr finanzielle Mittel um das Ganze umsetzten zu können.“