Eine Stiftung soll die Zukunft des Aeronauticums sichern      Foto: tw

LANDKREIS sh ∙ Die sechs­te Kreistagssitzung, zumindest der öffentliche Teil, beriet und beschloss unter anderem einen Antrag des Fördervereins Deutsches Luftschiff- und Marinefliegermuseum Nordholz – Aeronauticum. Man braucht, nicht nur als Folge des durch die Pandemie bedingten Zuschauerschwundes, zusätzliche Fördermittel. Eine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Cuxhaven erfolgt seit dem Jahr 2000. Der Förderbetrag beträgt seit 2006 jährlich 35.400 Euro. Nun braucht man in Nordholz weitere Mittel. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden für die Jahre 2022 und 2023 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 150.000 Euro für kulturelle Einrichtungen des Kreises aufgenommen.

Da eine genaue Zuordnung erforderlich ist, soll sich diese auch 2022 wie folgt darstellen: es werden bereit gestellt für das Aeronauticum 100.000, für das Otterndorfer Kranichhaus 12.500, für das Museum Burg Bederkesa 12.500, das Museum gegenstandsfreier Kunst 12.500 sowie für Burg Hagen 5.000, das Allmers-Haus 5.000 und das Torhaus 2.500 Euro. Dass das Aeoronauticum davon den Bärenanteil erhält, sorgte für Diskussionen. Ein Gegenvorschlag lautete, man solle diese Finanzierung den Marinefliegern direkt zuweisen und zudem sei das Museum per se abzulehnen, da es militärische Wurzeln hätte. Nach einer kurzen, aber heftigen Stellungnahme einiger Räte über die Sinnhaftigkeit des Aeronauticums einschließlich eines deutlichen Verweises auf den Ukrainekrieg wurde dem Antrag entsprochen.

Ebenfalls um das Aeronauticum ging es in einem weiteren Antrag. Bisher war der Förderverein Deutsches Luftschiff- und Marinefliegermuseum Nordholz Träger des Museums. Zum 1. Januar 2023 soll nun eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts die „Stiftung Deutsches Luftschiff- und Marinefliegermuseum“ errichtet werden. Finale Entwürfe zum Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung liegen dem Kreis vor. Der Landkreis Cuxhaven wurde neben den anderen Vertragspartnern der Grundvereinbarung vom 29. August 2002 sowie der Ergänzungsvereinbarungen um Zustimmung zur Errichtung der Stiftung gebeten sowie das Einverständnis zur Vertretung der jeweiligen Gebietskörperschaft im zukünftigen Kuratorium der Stiftung zu erteilen. Dieser Antrag wurde beschlossen.