Die Frist für „Lappen“ läuft ab      Foto: Landkreis

LANDKREIS re ∙ Bis zum 19. Januar 2024 müssen Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren alten „Lappen“ (Papierführerschein) gegen einen neuen Kartenführerschein tauschen. Darauf weist die Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven hin.

Wer im Jahr 1970 oder früher geboren ist und seinen Papierführerschein bisher noch nicht umgetauscht hat, sollte dies zeitnah tun. Denn ab dem 20. Januar 2024 drohen im Falle einer Kontrolle Verwarngelder für all diejenigen, die dann noch mit dem alten „Lappen“ unterwegs sind.

Bei den Jahrgängen 1953 bis 1964 ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen. Aktuell gibt es eine Wartezeit auf einen Umtausch-Termin von nur wenigen Tagen – die Nachfrage nach Terminen steigt kurz vor Fristende erwartungsgemäß an. Daher wird empfohlen zeitnah einen Termin zu vereinbaren, bevor man mit einem ungültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs ist.

Ab dem 20. Oktober 2024 sind die Papierführerscheininhaber für die Geburtsjahrgänge 1971 und jünger zum Umtausch aufgefordert.

Inhaber von Kartenführerscheinen sind von diesem Führerscheintausch noch nicht betroffen, sie werden frühestens zum 19. Januar 2026 umtauschen müssen.

Für den Umtausch werden benötigt: gültiger Personalausweis oder Reisepass/Pass mit einer Meldebescheinigung die nicht älter als sechs Monate ist, alter Führerschein, gesichtsbiometrisches Passbild.
Insgesamt bleibt das Umtausch-Interesse aber nach wie vor verhalten, wie die Zahlen zeigen. Viele Inhaber des alten „Lappens“ möchten sich offenbar nicht von diesem trennen und befürchten eine Vernichtung des Dokumentes nach dem Umtausch. Doch diese Angst ist unbegründet. Der Appell der Kollegen aus der Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven: „Das Erinnerungsstück muss beim Umtausch nicht abgegeben werden. Der alte Führerschein wird lediglich ‚ungültig‘ gestempelt und darf dann wieder mitgenommen werden“.

Umtauschtermine können über die Internetseite Online-Terminbuchung von Landkreis Cuxhaven (terminland.de) vereinbart werden.