Beim Thema Wolf gibt es bislang nur Entnahmegenehmigungen in Ausnahmefällen Foto: Pixabay
LANDKREIS re ∙ „Die Rückkehr des Wolfes stellt den Landkreis Cuxhaven als einen der weideviehreichsten Kreise in der Bundesrepublik seit vielen Jahren vor Herausforderungen“, erklärt einleitend die Resolution, die am Montag im Ausschuss für Umwelt, Kima- und Verbraucherschutz und Landwirtschaft erstmalig öffentlich vorgestellt und beraten wurde und zeitnah vom Kreistag des Landkreises Cuxhaven beschlossen werden soll. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rissgeschehen im Landkreis erlangt die Resolution eine noch größere Dringlichkeit.
Die Resolution wurde in enger Abstimmung mit dem seit 2017 tätigen „Arbeitskreis Wolf im Landkreis Cuxhaven“ entwickelt. Sie zeigt die Probleme auf, die für den Küstenschutz, die Weidebewirtschaftung und den Tourismus durch die Rückkehr des Wolfes bestehen und betont gleichzeitig, den Schutz des Wildtieres Wolf nicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Für eine dauerhaft in der Bevölkerung akzeptierte Koexistenz von Menschen, Wölfen und Nutztieren benennt sie konkrete Forderungen und notwendige Handlungsschritte. „Das ist die große und langfristige Lösung“, erklärt Landrat Thorsten Krüger und betont gleichzeitig, dass bis zur Umsetzung kleinere und schnell umsetzbare Lösungen notwendig sind. „Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen ernst, die direkt oder in ihrer räumlichen Nähe von Wolfsrissen betroffen sind. Wir müssen jetzt handeln! Es ist keine Option mehr, abzuwarten, bis es Lösungen von Bund und Land gibt“, drängt Krüger mit Blick Richtung Berlin und Hannover.
Bislang sind Entnahmegenehmigungen von Wölfen, die durch Risse auffällig geworden sind, nur in begründeten Einzelfällen rechtssicher möglich. Die Genehmigungen werden vorab geprüft, was rechtlich und fachlich komplex ist und einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand bedeutet. „Wir dürfen uns nicht in Bürokratie verlieren“, so Krüger, „das hilft den Schäfern und landwirtschaftlichen Betrieben im Cuxland nicht weiter“. Wegen des dynamischen Rissgeschehens in der jüngeren Vergangenheit erarbeitet der Landkreis zurzeit mit Unterstützung des Landes eine Entnahmegenehmigung nach dem derzeit noch geltenden Recht. Die dafür erforderlichen Zahlen, Daten und Fakten erhält der Landkreis dafür vom Niedersächsischen Umweltministerium, dem Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
„Wie schon bei dem Schnellabschuss, den ich im Oktober 2025 auf Bitten der Stadt und des Landkreises Cuxhaven angeordnet hatte, unterstützen wir auch jetzt wieder das Vorgehen im Landkreis Cuxhaven. Zum Schutz der Weidetiere und vor weiteren massiven Schäden durch Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen sind dort Wolfsabschüsse notwendig“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Klar ist aber auch: Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart und wir sind verpflichtet, den erreichten guten Erhaltungszustand zu erhalten. Der Wolf wird nicht wieder ausgerottet, aber wir müssen auch die Weidetierhaltung bestmöglich unterstützen. In den Fällen, wo es zu gehäuften Problemen mit Nutztierrissen kommt, muss die Entnahme schnell und einfach erfolgen können. Darum muss der Bund endlich handeln und uns Ländern die rechtssichere Entnahme von problematischen Wölfen und Rudeln für ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen. Niedersachsen ist längst darauf vorbereitet, entsprechende Vorgaben umzusetzen – im Sinne der Weidetierhaltung. Wir müssen Wolfsentnahmen endlich einfacher und schneller umsetzen können, ohne den Artenschutz zu gefährden. Neben derartigen Abschüssen unterstützen wir Weidetierhalterinnen und -halter auch weiterhin beim Herdenschutz und behalten die vergangenes Jahr neu eingeführte Weideprämie für Schafe von 40 Euro im Binnenland und 50 Euro am Deich bei, um die wichtige Beweidung etwa von Deichen bestmöglich zu gewährleisten.“
Forderungen der Resolution
Die Resolution fordert unter anderem eine zügige Umsetzung der geänderten EU-Vorgaben für das Jagd- und Naturschutzrecht auf Bundesebene. Außerdem ruft sie die niedersächsische Landesregierung dazu auf, die Gesetzesänderung im Bundesrat zu unterstützen und im Anschluss schnellstmöglich auf das Land Niedersachsen zu übertragen. Für die Entnahme von Wölfen mit auffälligem Rissverhalten brauche es effiziente und rechtssichere Lösungen.
Darüber hinaus fordert die Resolution ein regional differenziertes, das Rissgeschehen berücksichtigendes Bestandsmanagement und wolfsfreie Zonen, insbesondere für Regionen wie Deiche, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind.
Die Anschaffung und Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen sollen übernommen und die Folgeschäden von Rissen finanziell ausgeglichen werden.