Ausländische Fachkräfte sind im Gesundheits- und Pflegewesen gesuchte Mitarbeiter. Ein neues Gesetz soll ihnen jetzt die Einreise erleichtern     Foto: Pixabay

LANDKREIS sh ∙ Bei der 4. öffentlichen Sitzung der örtlichen Pflegekonferenz des Landkreises Cuxhaven im Kreishaus stellte Sven Menke von der Agentur für Arbeit in einem Impulsvortrag das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor. Für alle Einrichtungen, Unternehmen und Selbständige, die im Gesundheitssektor aktiv sind, ein enorm wichtiges Gesetz. Denn im Bereich der Pflege und der Gesundheit ist es, wie in vielen Bereichen der Wirtschaft, momentan schwierig, ausreichend Fachpersonal für die vielen Aufgaben und Anforderungen zu finden.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll das zumindest in Teilbereichen erleichtern. Und wie viele neue Gesetze ist es umfangreich und mitunter umständlich verfasst. Um dieses Gesetz besser auch für Nicht-Juristen verständlich zu machen, übersetzte Sven Menke den Text in allgemein verständliches Deutsch.

Gesetz tritt zum 18. November in Kraft

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 7. Juli dieses Jahres im Bundesrat beschlossen. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die ab 18. November sukzessive in Kraft treten. Gleichzeitig mit dem neuen Gesetz galt es, alle inländischen Potenziale auszuschöpfen. Ein wichtiges Argument gegen die Sorge der sogenannten Überfremdung.

Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann nun als Fachkraft nach Deutschland kommen. Auch sollen die Einwanderungsmöglichkeiten mit einer neu gestalteten Blauen Karte EU erleichtert werden. Die Verdienstgrenze für die Blaue Karte wurde in dem Zuge abgesenkt. Neu ist zudem eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.

Neue Regeln erleichtern Zuzug

Außerdem gelten neue Regelungen für die Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Man hat nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ermöglicht die vereinfachte Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Drittstaatlern. Die Änderungen sollen Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver machen.

Mit Abschluss ist es leichter

Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Und wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Fachkräfte sucht die Pflegekonferenz auch selbst. Es sind im Beirat noch Plätze zu besetzen. Vertreter für Angehörige beispielsweise, aber auch in anderen Bereichen hofft die Pflegekonferenz noch auf Unterstützung. Wer bei der nächsten Pflegekonferenz im Februar oder März 2024 die Interessen Betroffener vertreten will, sollte sich vorab bei Claudia Lange im Kreishaus melden.