Bilder wie dieses vom potenziellen Endlager Schacht Konrad nahe Salzgitter möchte man im Cuxland gerne vermeiden und sind auch eher unwahrscheinlich – lediglich vier Standorte weisen die erforderlichen geophysikalischen Voraussetzungen dafür auf     Foto: BGE

LANDKREIS sh ∙ Na, das wird ja was. Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima und Verbraucherschutz und Landwirtschaft im Kreishaus ging es letztlich vor allem um Altlasten. So wurden die Ergebnisse des Zwischenberichts für das Gutachten zur Standortwahl für ein Endlager vorgestellt. Diese Standortwahl betrachtet man im Kreis, wie wohl auch in allen teilen Deutschlands, mit großer Sorge. Schließlich will man im Tourismusbereich nicht mit dem Slogan einer strahlenden Landschaft werben.

So hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung geo­logische Daten der Bundesländer gesammelt und diese nach den gesetzlich festgeschriebenen Kriterien ausgewertet. In einem „Zwischenbericht Teilgebiete“ sind 90 Teilgebiete ausgewiesen worden, die sich möglicherweise als Endlager für hochradioaktive Abfälle eignen könnten und insgesamt circa 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland umfassen. Fünf der ausgewiesenen Teilgebiete liegen ganz oder teilweise im Landkreis Cuxhaven, wobei es unwahrscheinlich ist, dass diese weiter in Betracht kommen. Denn momentan wird nur die geologische Verwendbarkeit, nicht aber die tatsächliche Nutzbarkeit geprüft. Soll heißen, auch soziale und gesellschaftliche Aspekte werden abschließend bewertet.

Ähnlicher Ärger bereitet neben der Endlagersuche auch die Verbringung von Elbsedimenten und Hamburger Hafenschlick vor Cuxhaven. Der Ausschuss betrachtet das Vorgehen der Freien Hansestadt Hamburg als unkooperativ, intransparent und in seiner Rechtsauffassung fragwürdig. Daher wird das Land Niedersachsen gebeten, die Ablehnung für eine Verbringung vor Scharhörn, im Zweifel auch durch Klage, dauerhaft zu verhindern und die betroffenen Kommunen in ihrer Ablehnung zu unterstützen. Darüber hinaus soll Niedersachsen eindeutig klarstellen, dass kein Einvernehmen zur Verbringung von Sedimenten aus dem Hamburger Hafen erteilt wurde und zukünftig auch nicht wird, sondern lediglich Material aus der Elbvertiefung am Neuen Lüchtergrund verbracht wird.

Und beim Thema Altlasten kommt auf alle Betreiber von sogenannten Kleinkläranlagen einiges zu. Denn die durch die EU verschärften Umweltbestimmungen zwingen die Kommunen auch auf verschärfte Nutzungsbedingungen zu achten. Eine wasserbehördliche Stellungnahme dazu macht deutlich, was das für die Betreiber bedeutet. So soll eine maximale Laufzeit von 15 Jahren für Anlagen erteilt werden. Nach dieser Zeit ist spätestens eine Umweltverträglichkeit zu prüfen. Wobei nur noch Anlagen der Ablaufklasse D zuzulassen sei. Wobei die Wasserbehörde wenig Benutzerfreundlich argumentiert: Jeder Betreiber habe selbst auf die Einhaltung zu achten und notfalls die Anlage abzustellen. Zumal die vorgeschriebenen Probenentnahmen durch private Firmen oft einem Gefälligkeitsgutachten gleichkämen. Da müsse man seitens der Behörde schon darauf achten, wurde bei der Vorstellung der Stellungnahme geäußert.