Dr. Mathias Middelberg am 10.06.21 in Berlin im Deutschen Bundestag. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Mathias Middelberg       Foto: Koch

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Mathias Middelberg, hat die Versetzung des für den Haushalt zuständigen Staatssekretärs Werner Gatzer in den einstweiligen Ruhestand durch Finanzminister Christian Lindner (FDP) „problematisch“ genannt. Gatzer habe als „das ausführende Organ“ das Haushaltsrecht in der Weise verändert, die nun vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt wurde. „Der Auftraggeber dieser Aktion war offensichtlich der Bundeskanzler höchstselbst“, erklärte Middelberg im Interview mit der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“. „Wenn man also Herrn Gatzer jetzt in den einstweiligen Ruhestand versetzt, dann müssten sich auch die politisch Verantwortlichen fragen, ob nicht auch für sie persönlich Konsequenzen in Rede stehen.“ Das Interview im Wortlaut:

? Herr Middelberg, hat es Sie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Nachtragshaushalt 2021 überrascht, dass die Bundesregierung keinen Plan B für den Fall einer Niederlage in der Schublade hatte?
! Das hat mich allerdings überrascht. Auch die Entscheidung selbst hat mich in ihrer Klarheit überrascht, aber gleichwohl muss eine Regierung auf alle denkbaren Varianten einer solchen Entscheidung eingestellt sein. Dass das offensichtlich in gar keiner Weise der Fall war, stellt dieser Regierung ein katastrophales Zeugnis aus.

? Die Bundesregierung hat nun einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr eingebracht, der die bereits erfolgten Ausgaben aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds auf eine verfassungskonforme Grundlage stellen soll. Dazu will die Regierung vom Parlament einen Notlagenbeschluss, der zum Aussetzen der Schuldenbremse ermächtigt. Wie stehen Sie dazu?
! Wenn diese Bundesregierung korrekt gehandelt hätte und nicht nach der falschen Buchungsregel, die man sich eigens in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben hat, hätten wir gar nicht die Not eines solchen Nachtragshaushalts. Dass wir jetzt erneut über den Haushalt 2023 verhandeln müssen, ergibt sich allein aus dem bewussten Fehlverhalten, der bewussten Umgehung der Schuldenbremse durch die Regierung.

? Wie verfassungsfest ist das Aussetzen der Schuldenbremse für 2023 dann in Ihren Augen?
! Die Bundesregierung begründet die Notlagensituation ja genauso, wie sie das Ende 2022 getan hat. Man kann das in gewisser Weise nachvollziehen, weil bei den Energiepreisen bis in das Frühjahr 2023 hinein dieselbe Situation geherrscht hat und auch beim Thema Ukraine. Insoweit scheint die Annahme einer Notlage jedenfalls nicht unvertretbar.

? Als Sofortmaßnahme haben der Finanzminis­ter und der Bundeskanzler das Ende der Strom- und Gaspreisbremse schon zum Ende dieses Jahres statt erst Ende März angekündigt. Ist dieser Schritt richtig?
! Dieser Schritt ist zunächst insofern zwingend, als das Geld für die Energiepreisbremsen nicht mehr vorhanden ist. Der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds, der „Doppel-Wumms“, ist ja für das Jahr 2024 wegen Verfassungswidrigkeit weggefallen. Das heißt, wenn die Regierung die Energiepreisbremsen fortsetzen wollte, müsste sie die Mittel dafür aus anderen Quellen bereitstellen.

? Was den regulären Haushalt für 2024 angeht, so zeichnet sich ab, dass er nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden könnte. Ist das angesichts der durch das Urteil eingetretenen Lage vertretbar?
! Ich halte es sogar für zwingend. Der Haushalt, wie er sich jetzt in der Beratung befindet, kann so nicht beschlossen werden, weil für die Ersetzung der wegfallenden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds kein Raum ist. Das heißt, die deshalb fehlende Summe von vielleicht 15 bis 20 Milliarden Euro für das nächste Jahr muss man aus anderen Quellen bereitstellen. Deswegen wäre es richtig, den Haushalt 2024 vollständig neu aufzusetzen. Inhaltlich bedeutet das, dass die Regierung jetzt ernsthaft daran gehen muss, Aufgaben zu priorisieren und eben auch zu sparen.

? Nun hat Bundeskanzler Scholz in seiner Regierungserklärung am Dienstag letzter Woche vor allem klar gemacht, wo nicht gespart werden soll, nämlich beim Klimaschutz, bei der Modernisierung der Wirtschaft und auch beim sozialen Zusammenhalt. Wie realistisch ist es denn, diese Ziele im Rahmen der Schuldenbremse alle einzuhalten?
! Ich finde, dass durchaus Sparpotentiale und Umschichtungspotentiale erkennbar sind. Wir geben mittlerweile jeden zehnten Euro aus dem Haushalt nur für Bürgergeld aus. Gleichzeitig haben wir vier Millionen Bürgergeldempfänger, die erwerbsfähig sind, also arbeiten könnten. Wenn wir es schaffen würden, nur eine Million davon in Beschäftigung zu bringen, würde das allein für den Bundeshaushalt eine Entlastung von bis zu 30 Milliarden Euro jedes Jahr bedeuten. Es gibt noch viele andere Einsparmöglichkeiten, etwa beim Thema Bürokratie oder auch beim Thema personelle Aufblähung der Bundesministerien. Wir haben vor zehn Jahren in den Bundesministerien 18.000 bis 19.000 Mitarbeiter gehabt, gegenwärtig sind es über 30.000. Und schließlich ist beim Thema Klimainvestitionen, die durchaus wichtig sind, auch daran zu denken, dass man nicht nur auf den Einsatz von öffentlichem Kapital setzt, sondern sehr viel stärker auf die Förderung des Einsatzes von privatem Investitionskapital. Dann könnte man sehr viel im Klimaschutz erreichen bei deutlich geringerem Einsatz von öffentlichen Mitteln.

? Und wie sieht es aus mit den Subventionen für die Ansiedlung von Zukunftsindustrien wie den geplanten Chipfabriken? Wären die dann haltbar?
! Die wären grundsätzlich haltbar, wenn die Bundesregierung dann im Haushalt auch umschichtet. Ich will mal sehr deutlich sagen: Unsere Klage richtete sich nicht gegen den Klima- und Transformationsfonds. Das Verfassungsgericht hat auch nicht, wie viele fehlerhaft schreiben, über den Klimafonds entschieden, sondern es hat über die verfassungswidrige Buchungstechnik der Bundesregierung entschieden. Die Bundesregierung kann die fehlenden Mittel im Klimafonds jederzeit ersetzen aus dem Kernhaushalt. Nur müsste sie dann wirklich umschichten und auch sparen.

? Von dem Karlsruher Richterspruch sind auch die Länder betroffen, auch dort gibt es Sondervermögen. Nun haben sich Minis­terpräsidenten auch aus Ihrer Partei offen für Forderungen von SPD und Grünen gezeigt, die Schuldenbremse zu reformieren. Wie stehen Sie dazu?
! Die Länder haben nach dem Grundgesetz eine etwas strengere Schuldenregel als der Bund. Deswegen kann man Verständnis dafür haben, dass hier Sorgen geäußert werden. Aber wir reden im Moment über die Schuldenbremse auf der Bundesebene. Da sehe ich keinen Reformbedarf. Die Schuldenbremse auf der Bundesebene hat hinreichend Flexibilität. Sie erlaubt strukturell eine gewisse Neuverschuldung und hat darüber hinaus eine Konjunkturkomponente. Deshalb kann der Bund im nächsten Jahr Kredite von zirka 22 Milliarden Euro aufnehmen, weil die Konjunktur nicht so günstig läuft. Und sie beinhaltet die Möglichkeit, in Notlagen eben auch die Schuldenbremse für ein Jahr auszusetzen. Diese Varianten der Flexibilität sind hinreichend.

? Heißt das, auf dieser Basis ließe sich auch ein Kompromiss zwischen der Position Ihrer Fraktion und den Anliegen der Ministerpräsidenten aus der Union finden?
! Für den Bund jedenfalls steht eine Renovierung der Schuldenbremse nicht an.

? Wie bewerten Sie, dass Finanzminister Lindner ausgerechnet jetzt seinen für den Haushalt zuständigen Staatssekretär Werner Gatzer in den Ruhestand schickt?
! Ich halte das für problematisch, denn Herr Gatzer ist das ausführende Organ. Herr Gatzer hat den Auftrag erhalten, die Buchungsregeln im Haushaltsrecht so zu verändern, dass es möglich war, nach außen hin zu sagen, man halte die Schuldenbremse ein, indem man die Schuldenaufnahme in vergangene Jahre zurückbuchen, gleichzeitig aber riesige Schuldenberge in Schattenhaushalte aufnehmen konnte. Der Auftraggeber dieser Aktion war offensichtlich der Bundeskanzler höchstselbst. Wenn man also Herrn Gatzer jetzt in den einstweiligen Ruhestand versetzt, dann müssten sich auch die politisch Verantwortlichen fragen, ob nicht auch für sie persönlich Konsequenzen in Rede stehen.